Semesterferienupdate: Die zweite Mündliche, Verträge und Güterstände
Wer mit einem Telefon zu kommunizieren versucht („Hör auf zu klingeln!“), begeht eine Systemverwechslung, denn man kann nur mittels eines Telefons kommunizieren. (Luhmann, Das Recht der Gesellschaft) Es fragt sich, ob das noch stimmt, oder ob die gegenwärtige Technologie nicht genau derartige Systemverwechslungen bewusst implementiert; immerhin kann man den meisten Telefonen heute wirksam zurufen, dass sie das Klingeln einstellen mögen. (Oder das Beispiel ist einfach schlecht gealtert.) Andererseits haben wir … Mehr