Vor ein paar Tagen habe ich mir mal eine Restaurantrechnung näher angeguckt. Zu meiner Schande musste ich mir dabei eingestehen, dass ich noch nie realisiert hatte, dass die Getränke da anders besteuert werden als das Essen: 19% vs 7%. Zwischen den Jahren (und zur Masterarbeits-Prokrastination) wollte ich mir daher mal die Regelungen zur Mehrwertsteuer angucken, und war einigermaßen entsetzt …
Diffusität
Ganz offenbar ist die Frage, welcher Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt, nicht besonders eindeutig geregelt. Der Default sind 19%, klar. Alles andere sind „Ausnahmen“ — die vor allem zur Deckung des Grundbedarfs dienen sollen.
Kuriosa
Das könnte in einigen Fällen aber auch reine Schutzbehauptung sein und eigentlich auf eine starke Lobby zurückgehen: Dass man für den Fernverkehr der Bahn 19%, für die Hotelübernachtung am Zielort aber nur 7% bezahlt, liegt vermutlich nicht am „Grundbedarf“ an Hotels. Wer des einen bedarf, bedarf ja oft auch des anderen … und eher des Zugs als des Hotels.
In diesen ganzen Ausnahmen stecken noch mehr Kuriositäten:
- Essen liegt bei 7%, sofern es dem täglichen Bedarf dient
- ausgenommen etwa „Langusten, Hummer, Austern und Schnecken“
- „Vogeleier und Eigelb“ haben 7%, „ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb“
- Kuhmilch 7%, Milchersatzprodukte aber 19% (Soja, Hafer)
- für Essen im Restaurant, und das regt die Gastronomie gerade sehr auf, gilt auch bald wieder 19% — außer, wenn man bestellt oder das Essen mitnimmt: dann 7% …
- Kunstgegenstände, die man selber angefertigt hat (also direkt ab Künstler) 7%
- bei Wiederverkauf aber offenbar 19%
- und es gelten wohl nur Arbeiten, die „vollständig mit der Hand geschaffen“ sind — muss man für AI-Art dann 19% zahlen?
- Sammlungsstücke liegen bei 7%
- … wobei man für die Philatelie im Gesetz unter „Briefmarken“, nicht unter „Sammlungsstücke“ gucken muss, da geht es nur um Museales und Numismatik …
- Kaffee 7%, sprudeliges Mineralwasser 19%
- Coffee to Go aber 19%, außer, der Milchanteil ist über 75%
- Frische Schnittblumen 7%, getrocknet 19%
- Damenhygieneprodukte (laut Gesetz „Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene“) liegen inzwischen bei 7%, aber Windeln und Babynahrung bei 19%
- … Tiernahrung gibt’s aber zu 7%
- Bücher liegen bei 7%,
- „mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die Beschränkungen als jugendgefährdende Trägermedien […] bestehen“ und mit Ausnahme von Werbung („einschließlich Reisewerbung“)
- eBooks inzwischen auch
- Hörbücher auch — sofern sie als „Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, ‚intelligente Karten (smart cards)‘ und andere Tonträger“ daherkommen; man muss den Gesetzgeber für „intelligente Karten“ lieben
- Musik liegt bei 19%, Übertragungsrechte aber wohl bei 7%
- Seeschifffahrt und Flugreisen sind offenbar ganz befreit, ÖPNV aber nur bis 50km bei 7%, darüber 19%
Lohnenswerte Quelle zum Weiterlesen: „Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände“ aus dem UStG. Zudem kann man mal in „§ 12 UStG – Steuersätze“ gucken.
Ein Sammelsurium an mehr oder weniger plausiblen Ausnahmen also. Um „Grundbedarfsdeckung“ scheint es nur am Rande zu gehen; dass Babynahrung stärker besteuert wird als Erwachsenen- und Tiernahrung ist wohl eher schwer vermittelbar. Das nutzen übrigens auch populistische Parteien zur Meinungsmache.
Schlussgedanke: „Mehrwert“
Natürlich steht der Begriff der „Mehrwertsteuer“ sowieso irgendwie auf dem Kopf, denn den Mehrwert könnte man ja nur beim Kapitalisten besteuern, der ihn abschöpft, nicht beim „Verbraucher“, wie es hier der Fall ist. Vielleicht erkennt man, dass man in einer kapitalistischen Gesellschaft lebt, wenn der Mehrwert (und damit der Profit) bei jenen besteuert wird, die ihn schaffen …? Aber wir gehen ja auch davon aus, dass der „Arbeitgeber“ die Arbeit gibt, und nicht der, der arbeitet … Übrigens macht der Vatikan bei so marxistisch klingendenen Vokabeln nicht mit und erhebt keine Mehrwertsteuer.
Guten Rutsch allerseits (auch, wenn dann die Gastro-MwSt steigt!)
