Wer mit einem Telefon zu kommunizieren versucht („Hör auf zu klingeln!“), begeht eine Systemverwechslung, denn man kann nur mittels eines Telefons kommunizieren.
(Luhmann, Das Recht der Gesellschaft)
Die Semesterferien ziehen schnell ins Land. Mal wieder Zeit für ein Zwischenupdate! Ich stelle fest, dass ich mir zwischendurch ziemlich viel notiert habe, was jetzt einfach in dieses Update wandert. Ich bitte, Inkonsistenzen durch Nachfrage in den Kommentaren oder über die üblichen Kanäle zu begegnen. Ansonsten geht es jetzt verstärkt an die Letztkürzung der Briefe-Hausarbeit, bald bekomme ich die letzte Note aus dem ersten Semester und dann muss ich noch irgendwie Kontakt zu den Dozentys meiner anderen zu verfassenden HA herstellen. Der hat bislang nämlich noch nicht geklappt.
Und noch ein Linktipp: Katja hat sich als Kriegsberichterstatterin teilnehmende Beobachterin in einen Aida-Cruise werfen lassen. Ye, who enter here … sehr lesenswert! Und mir wurde versprochen, dass in diesem Blog noch mehr kommen wird.
Contents
Prüfung E&G: Ehe, Eheverträge, Illusionen und die Reproduktion sozialer Ungleichheit
Vorweg: Die Prüfung lief sehr gut. Abzug in der B-Note (ohne Einfluss auf die Gesamtnote) gab es für mein Illusionen-Konzept, das ich kohärenter hätte ausarbeiten können (true). Die Herleitung meiner Idee:
Haushalte reduzieren Vermögensungleichheit. Es ist plausibel, anzunehmen, dass dies vor allem an ehelich geteiltem Vermögen liegt und eine Auflösung der Ehe die Ungleichheit in den Vermögen (partiell) wiederherstellt, unabhängig davon, wie die Gleichheitsvorstellungen und -aushandlungen bei Anbahnung der Ehe, Eheschließung und während der Ehe gestaltet waren. Angesichts hoher Scheidungsraten (143.000 Scheidungen auf 358.000 Eheschließungen 2021, Statista-Dossier „Hochzeit und Ehe in Deutschland“) ist bei Ungleichheitsüberlegungen zur Ehe der Fall der Scheidung zwingend zu bedenken. Der gesetzliche Güterstand und die damit einhergehenden Trennungsfolgen (Zugewinnausgleich) wirken, da sie nicht vergeschlechtlicht sind, zunächst neutral. Hierbei wird aber die bereits vor der Eheschließung bestehende Asymmetrie der Parteien ausgeblendet.
Die Illusionen (das Kernstück)
Verschiedene Faktoren, insbesondere ein romantisches Liebesideal und die Praktiken rund um die Ehe (etwa des „doing wedding“ und „doing marriage“) blenden sowohl Asymmetrien als auch das Scheidungsrisiko systematisch aus. Unterschiedliche Verteilungen der Erwerbs- und der Care-Arbeit, insbesondere bei der Erziehung von Kindern, werden häufig als freiwillige Beziehungsarrangements verstanden, auch wenn sie strukturell gefördert und bedingt sind (Arbeitsverhältnisse, Steuerrecht, Betreuungsmöglichkeiten).
Unter einer Illusion verstehe ich dabei zunächst aus der Kommunikation kontrafaktisch ausgeschlossene Sachverhalte. Dazu gehören
- die Ewigkeitsillusion (die von empirischen Scheidungsraten konterkariert wird),
- die Romantisierungsillusion (die ausblendet, dass es sich bei der Ehe ob mit oder ohne Ehevertrag immer um einen gravierenden zivilrechtlichen Vertrag handelt),
- die Interessensymmetrie-Illusion (dass es z.B. beiden Parteien um ihren größtmöglichen ökonomischen Nutzen geht und nicht etwa um den Erhalt sozialer Bindungen),
- die Gleichberechtigungsillusion (die zumeist an steuerlichen und finanziellen Aspekten, Machtasymmetrie oder Betreuungsmöglichkeiten scheitert), sowie
- die Neutralitätsillusion (die ausblendet, dass vor der Schließung der Ehe bzw. eines Ehevertrags bereits gegenwärtige und erwartbare Asymmetrien existieren).
Insbesondere die Neutralitätsillusion ist problematisch, da sie die Verantwortung für materielle Benachteiligung durch den geschlossenen Vertrag dem jeweiligen Rechtssubjekt aufbürdet.
Diese Illusionen sind als Erwartungsstrukturen (Erwartungserwartungen) stabilisiert. Damit dienen sie u.a. der Reduktion interaktiver Komplexität und sind dadurch für die Kommunikation attraktiv — paradoxerweise gerade für große und komplexe Entscheidungen wie die über den Lebensweg „bis dass der Tod uns scheide“.
Feedback aus der Prüfung, dem ich nur zustimmen kann: Spannend wäre jetzt, sich anzusehen, wie diese Illusionen aufeinander wechselwirken — also wie die Neutralitätsillusion etwa auf die Romantisierung rückwirkt etc. Well, maybe next time!
Ein paar systemtheoretische Überlegungen
(Die folgenden Überlegungen habe ich in der Prüfung weggelassen — weil ich selber noch nicht überzeugt bin und weil dafür die Zeit wirklich nicht gereicht hätte.)
Bei Ehe(verträge)n handelt es sich auch um eine Komplexität, Kontingenz und damit auch Anschlussfähigkeit reduzierende Kopplung von Intim- und Rechtssystem. Das Problem in Liebesbeziehungen ist nun u.a., dass hier der Unterschied von ganzen Personen (Intimsysteme inkl. Geschlecht) und Rollen (Funktionssysteme wie Recht) verwischt wird; die sozialen Adressen sind je andere, und unterschiedlich vergeschlechtlicht. Die Neutralitätsillusion ist möglicherweise eine der komplexitätsreduzierenden Strategien, die inzwischen im Umweltkontakt aber nicht mehr ohne problematische Nebenfolgen implementiert werden kann — und daher eines funktionalen Äquivalents bedarf.
Eheverträge würden prinzipiell eine Möglichkeit bieten, die blinden Flecken von Beziehungsarrangements zu beheben (etwa der Gestaltung als Gütergemeinschaft). Im Gegenteil ist empirisch aber anzunehmen, dass Eheverträge eher geschlossen werden, um das Vermögen der vermögenderen Beziehungspartei zu schützen, als die weniger vermögende Partei im Trennungsfall abzusichern.
Tabuisierung: Ein medialer Widerspruch von Geld und Liebe
Meine Thesen gehen ja von „Illusionen“ aus, die über der materiellen Basis von Ehe-Vertragsverhältnissen liegen. Diese Illusionen aufzudecken ist mehr oder weniger tabuisiert. Eine Rolle dabei könnte der „mediale Widerspruch“ von Geld- und Liebessemantik spielen. Gleichzeitig könnte es praktische Probleme in Intimsystemen geben, wenn diese auf die „Knappheitsressource“ Geld umstellen: Man darf über das gemeinsame Nest Egg sprechen, aber die Romantisierung und die Illusion symmetrischer Interessen verbieten es, zu thematisieren, dass es auch einen Ausgleich zwischen den Beteiligten geben kann, soll oder muss.
Diese Semantiken bestehen vor allem aus Erzählungen, die Rollen und Erwartungserwartungen zementieren (wer kann Kinder lieben, wer kann ein Loch in die Wand bohren). Insitutionelle Reglements (Recht, Sozialpolitik, Familienpolitik) orientieren sich an diesen Rollen — aus beiden Gründen sind sie sehr stabil.
In der Realität sind diese Unterschiede in den Ausgangsbedingungen (Vermögen, Verhandlungsmacht, …) aufgrund der verschiedenen Gender-Gaps vergeschlechtlicht: Die scheinbar neutrale „Standardlösung“ benachteiligt Frauen und führt zu wirtschaftlichen Nachteilen bis hin zur Altersarmut. Verschiedene Ansätze kritisieren diese „Neutralitätsillusion“, etwa die „Feminist Relational Contract Theory“. Und genau da würde ich weitermachen, wenn ich das Thema nochmal vertiefen sollte …
Weitere interessante Funde aus meinen Seminarmitschriften bei der Prüfungsvorbereitung
- Der Vermögens-GINI von Haushalten liegt (leicht) unter denen der beteiligten Individuen – das heißt: Haushalte (empirisch: Ehen, Beziehungen) reduzieren Ungleichheit (leicht)
- Plausible Hypothese: Eine wichtige Rolle dabei spielt geteiltes Immobilienvermögen
- Das noch immer auftretende Phänomen, dass Männer eher „nach unten“ heiraten (wobei auch ein recht konstanter Alterunterschied von 2-3 Jahren eine Rolle spielen dürfte) ist erklärungsbedürftig. Liegt hier eine Funktion der Ungleichheit? (Hat Ungleichheit [immer] eine Funktion oder ist sie [manchmal] nur Nebenfolge?)
- Es gibt ein Perspektivproblem: Einerseits besieht man sich Paare, andererseits spezifisch den weiblichen Part innerhalb eines Paars.
- Fragt man nach der „Wahrheit“ der biologischen Zweigeschlechtlichkeit (also: gibt es ggf. mehr als zwei biologische Geschlechter?) verliert man das Problem aus dem Blick, dass hiermit der Wissenschaftsdisziplin Biologie eine Deutungsmacht über soziale Verhältnisse zugebilligt wird. Diese Uminterpretation von „Wissenschaft“ ist gar nicht unähnlich der Umdeutung von Mythen: Wenn man Eva als Befreierin statt als Sünderin versteht, beglaubigt dies gleichsam den Mythos, den man ja auch kritisieren könnte.
- Welche Rolle spielt Vertrauen? Welche vertrauensbildenden Äquivalente finden wir, wenn wir nicht mehr auf die radikale Komplexitätsreduktion zweier Geschlechter und der ihnen zugerechneten Statuszuschreibungen zurückgreifen können?
- Bei Paaren, in denen das Einkommen stark unterschiedlich verteilt ist, wird eher zusammen verwaltet; bei Vermögen ist es umgekehrt: Wenn es abweicht, wird es getrennt verwaltet. Das hat natürlich Implikationen für Ausgleich nach der Scheidung, Altersvorsorge etc.
Theorie und Praxis der Auswirkungen des gesetzlichen Güterstandes
Bei der Vorbereitung stieß ich auch auf Sophie Rotinos „Der gesetzliche Güterstand im europäischen Vergleich“ (PDF). In diesem Bericht werden die gesetzlichen Güterstände (bei uns: die Zugewinngemeinschaft), also der „default-Vertrag“, den die Ehe darstellt, in Bezug auf „Gleichstellungsdimensionen“ verglichen. Hierbei wird im Wesentlichen zwischen
- Errungenschaftsgemeinschaft (tendenzielle Gütergemeinschaft) und
- Partizipationsgemeinschaft (tendenzielle Gütertrennung, wie die Zugewinngemeinschaft in Deutschland)
unterschieden. Die Fragen: Wer hat während der Ehe schon Zugriff auf Einkommen und Vermögen? Wann passiert ein eventueller Ausgleich? Welche Rolle spielen individuelle Autonomie vs. gegenseitige Solidarität in der Konzeption?
Wenig überraschend kommen die „Errungenschaftsgemeinschaften“ theoretisch (!) besser weg: „Denn durch die Gütertrennung während der Ehe im Rahmen der Zugewinngemeinschaft hat diejenige oder derjenige, die oder der zugunsten der Familie auf ein eigenes Einkommen verzichtet, keine Möglichkeit Vermögen zu bilden oder zu verwalten.“ (S. 15) Wobei man einwenden kann: verwalten heißt nicht kontrollieren, wie man an Studien zum Geldmanagement in Paaren beobachten kann.
Allerdings scheint die Empirie das nicht nahezulegen. Eine recht interessante Tabelle legt den „Gender Equality Index“ neben die gesetzlichen Güterstände, kommt dann m.E. aber nicht wirklich zu einem Ergebnis. Oben rangieren Länder mit „Gütertrennung mit aufgeschobener Gütergemeinschaft“ (also Partizipationsgemeinschaften wie der Zugewinngemeinschaft) sowie die Niederlande mit der „Universalgemeinschaft“; die untere Hälfte machen Errungenschaftsgemeinschaften aus. Es liegt also fast schon nahe, zu sagen, dass der gesetzliche Güterstand nicht besonders wichtig ist — sondern dass es vielleicht eher um kulturelle Leitbilder geht.
Mangelnde Aufklärung?
Nun fragt sich natürlich auch noch, ob es die kulturellen Vorstellungen eines Landes sind, die die Wahl eines „Property Regimes“ befördern, oder umgekehrt derartige institutionelle Rahmenbedingungen die kulturelle Gleichstellung prägen. Das ist eine ganz praktische Frage: Denn wenn es von der Kultur unabhängig ist, könnte man ja einfach individuell als Paar eine ehevertragliche Lösung wie in Skandinavien wählen, und fertig wäre der Schritt zur „Gleichstellung“. Darüber müsste man dann nur entsprechend aufklären.
Diese Frage harrt der Beantwortung. Allerdings ist anzunehmen, dass Aufklärung sowieso nicht schadet, denn:
Die meisten verheirateten Paare (89 % der in Zugewinngemeinschaft lebenden Paare) gehen fälschlicherweise von einem gesetzlichen Güterstand in Deutschland aus, der vielmehr der Errungenschaftsgemeinschaft oder Gütergemeinschaft als der Zugewinngemeinschaft ähnelt (BMFSFJ 2014: 48 ff.) (S. 21)
Es ist so, als wüsste man nicht, wie viele Tage Urlaub und wie viel Gehalt man laut Arbeitsvertrag hat; als würde man über das Gehalt nicht verhandeln; und als wäre man sich nicht bewusst, dass ein Arbeitsverhältnis für gewöhnlich nur ein Arrangement auf Zeit ist. Vielleicht bräuchten wir ein Güterstandmodell, das eher wie ein Arbeitsvertrag funktioniert und auch als solcher angesehen wird …?
Und was ist ohne Kinder?
Ohne Kinder spricht nach Einschätzung der Autorin übrigens nichts gegen die Zugewinngemeinschaft:
Sind jedoch beide Eheleute voll berufstätig und haben keine Kinder (DINKs: double income no kids) so scheint die Zugewinngemeinschaft durchaus attraktiv. Beide sind völlig frei in der Verwaltung ihrer Vermögensgüter, haben jeweils kein Mitspracherecht und auch die Schuldenhaftung ist klar geregelt
Es fragt sich dann freilich, wieso man überhaupt heiraten sollte (bzw. anders: ob es für kinderfreie Ehen Steuervorteile geben sollte). Nach Ansicht der Autorin widerspricht jedenfalls das Konzept der Zugewinngemeinschaft tendenziell der verfassungsgemäßen Vorstellung der Ehe als „partnerschaftliche und gleichberechtigte Gemeinschaft eines Ehepaares“; denn hier wird die Teilhabe am „gemeinsam“ Erwirtschafteten ja erst bei Auflösung der Ehe realisiert.
Steuer
Zurück zu institutionellen Fragen: Wie mache ich meine Steuererklärung? Ich bin damit noch nicht fertig, aber ein Problem, das sich stellte:
Ist dieses Studium nun eine Weiterbildung „in Vollzeit“? Das hat große Implikationen. Dann kann man nämlich keine Verpflegungspauschalen ansetzen (weil das als an der „ersten Tätigkeitsstätte“ erfolgend gewertet wird), aber Fahrtkosten müssten dennoch gehen … es ist reichlich kompliziert, und ich schraube meinen Anspruch zurück — Hauptsache, das wird irgendwie passend eingetragen.
In den Semesterferien arbeite ich 28 Stunden; während des Semesters 0. 2022 habe ich also über 20 Durchschnittsstunden pro Woche gearbeitet, 2023 werden es weniger (5/12*28h=11,66 Stunden pro Woche). Wenn ich das richtig interpretiere, kann ich für 2022 also nur die tatsächlichen Fahrtkosten anrechnen, da ich nur bei einer Vollzeittätigkeit die Pauschalen nutzen dürfte. Dafür entfallen dann 2023 die Verpflegungspauschalen, weil die bei Vollzeitweiterbildung nicht zum tragen kommen. Uff.
Sehr hilfreich für diese Pauschalen für 2022 ist übrigens meine Tabelle, in der ich erfasse, welche Tage ich in Jena verbracht habe. So kann ich auf einen Blick sehen, dass ich im Oktober 2022 12 Tage „ganz“ in Jena war und 3 Tage teilweise (An- bzw. Abreisetag). Im November bin ich oft gereist — 12 Tage voll-, 6 Tage teilanwesend. Und im Dezember war ich bis zur Weihnachtspause immer dort (15 vollanwesende Tage). Sowas finde ich immer ganz spannend, denn dadurch kommt der Steuererklärung ja quasi auch eine Tagebuchfunktion zu …
Funny stuff: Eine „Schulunfähigkeitsversicherung“ ist steuerlich abzugsfähig. Was es nicht alles gibt …
Beitragsbild: „The only good system … is a soundsystem.“ Aufgenommen beim Warten auf die Prüfung in der Uni Jena.
1 Gedanke zu „Semesterferien-Update: Die zweite Mündliche, Verträge und Güterstände“